Vorkaufsrecht

Wir stehen kurz vor der Unterzeichnung unseres Kaufvertrages und haben jetzt den Vertrag zur Durchsicht vom Notar bekommen. Soweit ist alles klar, allerdings bin ich auf eine Klausel zum Vorkaufsrecht der Gemeinde gestoßen, dass hierzu eine Verzichtserklärung vorliegen muss, ist als Kaufvorraussetzung aufgeführt. Ist das so üblich? War mir total neu jetzt. Und was passiert denn, wenn die Gemeinde das Recht ausüben will? Können wir dann dagegen was unternehmen? Fragen über Fragen.

1 Antwort

Das Vorkaufsrecht für die Gemeinde ist gesetzlich geregelt, jede Gemeinde hat an allen in ihrem Gemeindegebiet liegenden Grundstücken das Vorkaufsrecht. Die Verzichtserklärung fordert der Notar nach Beurkundung des Kaufvertrages selbst direkt bei der Gemeinde an. In den meisten Fällen handelt es sich lediglich um eine Formsache. Möchte die Gemeinde allerdings ihr Vorkaufsrecht ausüben, können Sie als Käufer dagegen nichts unternehmen. Sie könnten im Vorfeld allerdings bereits versuchen, beim zuständigen Bauamt einige Erkundigungen einzuholen, wie wahrscheinlich es ist, dass die Gemeinde das Grundstück kaufen möchte. Mit etwas Glück erhalten Sie hier Auskunft dazu.


28.07.2011, 17:20 Uhr

Um diesem Thema etwas beizutragen, loggen Sie sich ein:

Sie sind Experte und können mehr zu diesem Thema beitragen? Hier bewerben.

Ähnliche Fragen in der Umgebung
  • Wohnfläche bestimmen

    Was zählt alles zur Wohnfläche? Wir wollen diese in unserer Wohnung überprüfen.

    1 Antwort — letzte am 28.06.2012, 15:03 Uhr

  • Hausfriedensbruch

    Mein einer Mieter ist unwahrscheinlich laut und das sogar in der Nacht, wenn die anderen...

    1 Antwort — letzte am 05.02.2012, 12:12 Uhr

  • Wäsche trocknen auf Balkon

    Mein Vermieter hat mich neulich darauf hingewiesen, dass ich meine Wäsche nicht auf dem Balkon,...

    1 Antwort — letzte am 30.01.2012, 15:03 Uhr