Das Vorkaufsrecht für die Gemeinde ist gesetzlich geregelt, jede Gemeinde hat an allen in ihrem Gemeindegebiet liegenden Grundstücken das Vorkaufsrecht. Die Verzichtserklärung fordert der Notar nach Beurkundung des Kaufvertrages selbst direkt bei der Gemeinde an. In den meisten Fällen handelt es sich lediglich um eine Formsache. Möchte die Gemeinde allerdings ihr Vorkaufsrecht ausüben, können Sie als Käufer dagegen nichts unternehmen. Sie könnten im Vorfeld allerdings bereits versuchen, beim zuständigen Bauamt einige Erkundigungen einzuholen, wie wahrscheinlich es ist, dass die Gemeinde das Grundstück kaufen möchte. Mit etwas Glück erhalten Sie hier Auskunft dazu.