Vermieter will Mietkaution und Bürgschaft haben

Wir stehen kurz vor Abschluss des Mietvertrags zu unserer ersten eigenen Wohnung. Nun will der Vermieter aber neben der vertraglich vereinbarten Mietkaution auch noch von einem von uns beiden eine Mietbürgschaft durch die Eltern haben. Mein Freund und ich sind beide in der Ausbildung, aber zusammen können wir die Miete unserer Wohnung aufbringen und haben auch die Mietkaution bereits zusammen. Diese soll ja quasi die Rückversicherung für den Vermieter sein, dass er nicht auf Mietschulden sitzen bleibt? Nun will er aber zusätzlich auch noch die Bürgschaft von uns haben. Ist das überhaupt erlaubt?

1 Antwort

Sowohl die Mietkaution als auch die Mietbürgschaft sollen den Vermieter gegen einen Mietausfall absichern. Gesetzlich zulässig ist eine Mietkaution in Höhe von maximal drei Monatskaltmieten, eine Mietbürgschaft oder eine Mischform aus beidem. Nicht die Art der Mietsicherheit hier ist entscheidend, sondern die Höhe, die der Gesetzgeber auf maximal drei Monatskaltmieten beschränkt hat. Praktisch bedeutet das für Sie: Die Summe der Mietsicherheiten ist auf die drei Monatskaltmieten beschränkt, alles darüber hinaus darf wegen der sogenannten Übersicherung nicht verwertet werden.


22.07.2011, 09:14 Uhr

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