Da es sich in Ihrem Fall um einen Zeitmietvertrag von 6 Monaten handelt, gilt zunächst einmal, dass dieser im Grunde nicht gekündigt werden kann, außer es liegen, wie in Ihrem Fall, triftige Gründe vor. Wenn zum Beispiel die Miete an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen nicht eingegangen ist, dann ist eine Kündigung berechtigt. Generell gilt für die Kündigung von Untermietsverhältnissen ohne zeitliche Begrenzung, dass ein möbliertes Zimmer bis zum 15. jeden Monats bis zum Monatsende gekündigt werden kann.