Es ist durchaus möglich, einzelne Zimmer unter zu vermieten. Der Vermieter muss jedoch damit einverstanden sein. Wenn der Vermieter nicht die Erlaubnis erteilt, hat der Hauptmieter das Recht die Wohnung mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Der Hauptmieter muss in diesem Fall jedoch berechtigte Gründe vorweisen. Bekannte Gründe ist zum Beispiel, wenn eine oder mehrere Personen aus der Wohnung ziehen, wenn der Hauptmieter auf zusätzliche finanzielle Quellen angewiesen ist oder auch wenn er einfach nicht mehr alleine wohnen möchte.