In diesem Fall kommt es darauf an, wer das Geschirr eingepackt hat. Wenn Sie das Geschirr eingepackt haben und es nur vom Spediteur transportiert wurde, dann bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Wenn allerdings der Spediteur das Geschirr verpackt und transportiert hat, dann wird seine Haftung dafür eintreten. Wichtig hierfür ist allerdings, dass sie dem Spediteur den Schaden umgehend schriftlich mitteilen.