Umbauten beim Auszug wieder rückgängig machen

Ich wohne in einer Altbau-Mietwohnung und habe von meinem Vormieter einen Umbau nämlich ein Podest abgekauft. Der Vormieter hatte mich als Nachmieter der Hausverwaltung vorgeschlagen. Ich habe in einer Kammer, die sehr hohe Decken hat, eine zweite Decke aus Holz eingebaut, auf der man Kisten und Sachen unterbringen kann. Jetzt habe ich gekündigt und bei einer ersten Wohnungsbegehung hat der Mann aus der Hausverwaltung gesagt, ich muss die Decke wieder abbauen, bevor ich ausziehe. Muss ich das? Sie ist sehr praktisch.

1 Antwort

Bei Veränderungen an der Mietsache kommen verschiedene Regelungen zum Tragen. Es gilt: Auch wenn das Einverständnis des Vermieters für einen Umbau eingeholt wurde, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Umbauten wieder rückgängig macht. Dies betrifft auch Regale, Dübellöcher, Nägel oder Ähnliches. Die Umbauten des Vormieters müssen Sie dagegen dann nicht abbauen, wenn die bauliche Veränderung im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll festgehalten ist. Ist dies nicht der Fall, muss auch das Podest in Ihrer Wohnung entfernt werden. Durch eine Abstandszahlung an den Vormieter ist nämlich lediglich geregelt, dass das gebaute Podest Ihr Eigentum ist.


19.11.2011, 12:18 Uhr

Um diesem Thema etwas beizutragen, loggen Sie sich ein:

Sie sind Experte und können mehr zu diesem Thema beitragen? Hier bewerben.

Ähnliche Fragen in der Umgebung
  • Videoüberwachung zulässig?

    Der Vermieter möchte „zu unserer Sicherheit“ eine Kamera am Hauseingang installieren. Die...

    1 Antwort — letzte am 11.02.2012, 09:09 Uhr

  • Änderung Nebenkostenabrechnung

    Mein Vermieter schickt mir heute einen Brief, dass die Nebenkostenabrechnung von vor 5 Monaten...

    1 Antwort — letzte am 07.12.2011, 10:10 Uhr

  • Arbeiten im Freien

    Gibt es eigentlich bestimmte Zeiten, zu denen man im Freien arbeiten darf?

    1 Antwort — letzte am 14.10.2011, 13:01 Uhr