Ihr Balkon dient Ihnen als Naherholungsgebiet unter freiem Himmel. Hier können Sie Ihre Freizeit genießen und tanken wieder Energie. Sie müssen diese Baumaßnahme auf keinen Fall dulden. Diese Meinung vertrat auch ein Richter am Landgericht Berlin. Unter Aktenzeichen AZ 64 S 507/96 wurde entschieden, dass der Umbau eines Balkons in einen Wintergarten keine Baumaßnahme ist, die der Mieter zu dulden hat.