Tatsächliche Wohnfläche

Meine Familie und ich wohnen in einer vier Zimmer Dachgeschosswohnung mit einer angegebenen Fläche von 131 Quadratmetern. Wir haben uns von einem Sachverständigen die Quadratmeterzahl nochmal ausmessen lassen und haben das Ergebnis bekommen, dass unsere Wohnung nur knapp 115 Quadratmeter misst. In unserem Mietvertrag steht jedoch „ca.“ vor den 131 Quadratmetern. Was bedeutet das?

1 Antwort

Wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 Prozent zum Nachteil des Mieters abweicht, dann liegt ein berechtigter Sachmangel vor. Außerdem liegt ein Sachmangel vor wenn im Mietvertrag zur Größe der Wohnfläche nur eine „ca.“ Angabe enthalten ist. Der Begriff „ca.“ relativiert die Angabe der Wohnfläche, eröffnet jedoch keine zusätzliche Toleranzgrenze. Bei einer eventuellen Bemessung der Mietminderung werden relative Angaben, wie dem Wort „ca.“ keine Bedeutungen zugeteilt.


24.03.2012, 14:47 Uhr

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