Zunächst würde ich Ihnen raten, mit den Eltern zu sprechen. Versuchen Sie einfach, Ihre Situation verständlich zu machen, ohne dabei die Kinder anzugreifen oder zu beschuldigen, sondern einfach auf Ihre Lage aufmerksam zu machen. Fragen Sie, ob die Eltern dazu bereit wären, den Kindern die Situation zu erklären. Sollte dies nicht fruchten, dann können Sie natürlich auch gerichtlich vorgehen. Es gibt einen entsprechenden Fall, bei dem Kindern verboten wurde, gezielt in eine Erdgeschosswohnung zu spähen und wie in Ihrem Fall Grimassen zu schneiden. Der Unterlassungsanspruch wurde vom Oberlandesgericht München (32 Wx 65/05) beschlossen und auch beim Oberlandesgericht gestützt.