Störung durch Hineinschauen in Erdgeschosswohnung

Hallo! Die Frage ist mir zwar einerseits etwas unangenehm, andererseits fühle ich mich inzwischen derart in meiner Privatsphäre gestört, dass ich einfach fragen muss, ob ich irgendetwas tun kann. Folgendes: Ich wohne in einer Erdgeschosswohnung. Nun ist in das Mietshaus vor kurzem eine Familie mit zwei Kindern eingezogen – an und für sich sind es recht nette Leute. Mein Problem ist nun, dass die Kinder, wenn sie im gemeinschaftlichen Garten spielen einen Spaß daran finden, die Finger und Gesichter an die Fenster zu pressen, hineinzuschauen und auch Grimassen zu schneiden, wenn sie mich erspähen. Anfangs fand ich das noch ganz amüsant, aber mittlerweile stört es mich, da ich mich in meiner Wohnung gar nicht mehr frei bewegen kann und ich möchte auch nicht den ganzen Tag die Rollläden unten lassen. Was kann ich tun?

1 Antwort

Zunächst würde ich Ihnen raten, mit den Eltern zu sprechen. Versuchen Sie einfach, Ihre Situation verständlich zu machen, ohne dabei die Kinder anzugreifen oder zu beschuldigen, sondern einfach auf Ihre Lage aufmerksam zu machen. Fragen Sie, ob die Eltern dazu bereit wären, den Kindern die Situation zu erklären. Sollte dies nicht fruchten, dann können Sie natürlich auch gerichtlich vorgehen. Es gibt einen entsprechenden Fall, bei dem Kindern verboten wurde, gezielt in eine Erdgeschosswohnung zu spähen und wie in Ihrem Fall Grimassen zu schneiden. Der Unterlassungsanspruch wurde vom Oberlandesgericht München (32 Wx 65/05) beschlossen und auch beim Oberlandesgericht gestützt.


17.04.2011, 13:34 Uhr

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