Ihr Vermieter besitzt das Recht eine Schufa-Auskunft über Sie einzuholen, allerdings nur mit Ihrem Einverständnis. Wenn er aber eine Selbstauskunft von Ihnen fordert, die seit 1. April einmal jährlich kostenlos bei der Schufa eingeholt werden kann, ist das rechtlich sehr bedenklich. Da diese Auskunft mehr persönliche Informationen über Sie enthält als der Vermieter tatsächlich wissen muss. Verweigern sie diese Auskunft allerdings, werden Sie wohl keinen Chancen mehr auf die Wohnung haben. Hier gilt es also, den Vermieter positiv von sich zu überzeugen.