Da Sie belegen können, dass der Schaden nicht durch Sie entstanden ist, sondern schon beim Vormieter aufgetaucht ist, dürften Sie grundsätzlich keine Befürchtungen haben, für den Schaden aufkommen zu müssen. \nAllerdings müssen Sie dafür sorgen, dass der Schaden auch schriftlich bei Ihrer Vermieterin vorliegt, damit Sie später etwas in der Hand haben. Das Recht besagt weiterhin, dass Sie die Miete mindern und auch eine Instandsetzung verlangen dürfen. Setzen Sie sich also schnellstmöglich mit Ihrer Vermieterin in Verbindung und bleiben Sie hartnäckig, da Feuchtigkeit in den Wohnräumen, besonders auch im Kinderzimmer, erhebliche Ausmaße gesundheitlicher Natur nehmen können.