Hallo! Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Schadens auch für den Schaden haften muss. Da in Ihrem Fall der Verursacher unbekannt ist, müssen Sie dem Vermieter den Schaden melden. Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie nicht der Verursacher des Schadens sind, muss Ihr Vermieter die Scheibe auf seine Kosten ersetzen. Im Zweifelsfall können auch Gutachter hinzugezogen werden.