Schäden an Einbauküche bezahlen

Ich bin ganz verzweifelt. Ich habe eine Wohnung mit Einbauküche gemietet. Nun ist mir letztens beim Kochen ein Hängeschrank runtergekracht. Ich habe einen gewaltigen Schrecken bekommen und war froh, dass mir nichts passiert war. Leider ist jedoch die auch Backofentür, die ich geöffnet hatte, zersplittert. Ich habe den Vorfall meinem Vermieter geschildert und der sagte mir nun, dass ich die Instandsetzung zahlen muss. Stimmt das?

1 Antwort

Sie können wirklich froh sein, dass Ihnen nichts passiert ist! Solche Unglücke können zuweilen schon einmal ohne eigenes Verschulden geschehen. Wenn, wie in Ihrem Fall, die Küche zum mitgemieteten Einrichtungsgegenstand gehört, dann müssen Sie zwar für den Schaden mit Ihrer Versicherung haften und Reparaturen bis 75 Euro selbst zahlen, allerdings ist aber der Vermieter für die Erneuerung der sogenannten mitgemieteten Einrichtungsgegenstände zuständig.


29.04.2012, 13:09 Uhr

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