Seien Sie beruhigt, generell ist Rauchen in der Wohnung zulässig und kein Grund für eine Schadensersatzforderung. Gerade in Ihrem Fall ist es verständlich, weshalb Sie nicht jedes Mal vor die Tür gehen wollen. Schadensersatz darf Ihr Vermieter nur dann verlangen, wenn durch das Rauchen Schäden in der Wohnung entstehen, die nicht durch normale Schönheitsreparaturen wieder beseitigt werden können. Vergilbte Tapeten beispielsweise sind kein Anlass für Schadensersatzansprüche, weil Sie dies durch Tapezieren oder Anstreichen beheben und so die Wohnung wieder in den Originalzustand zurückversetzen können. Kritisch wird es dann natürlich bei Brandschäden (z.B. ein Brandloch im Bodenbelag), hier könnten die Forderungen gültig werden.