Schadensersatz fürs Rauchen

Mein Vermieter verlangt von mir Schadensersatz, weil er mitbekommen hat, dass ich in meiner Wohnung rauche. Darf er das? Ich meine, was sollen denn für Schäden entstehen? Ich wohne im 5. Stock ohne Balkon oder Fahrstuhl, da renne ich doch nicht jedes Mal zum Rauchen nach unten!

1 Antwort

Seien Sie beruhigt, generell ist Rauchen in der Wohnung zulässig und kein Grund für eine Schadensersatzforderung. Gerade in Ihrem Fall ist es verständlich, weshalb Sie nicht jedes Mal vor die Tür gehen wollen. Schadensersatz darf Ihr Vermieter nur dann verlangen, wenn durch das Rauchen Schäden in der Wohnung entstehen, die nicht durch normale Schönheitsreparaturen wieder beseitigt werden können. Vergilbte Tapeten beispielsweise sind kein Anlass für Schadensersatzansprüche, weil Sie dies durch Tapezieren oder Anstreichen beheben und so die Wohnung wieder in den Originalzustand zurückversetzen können. Kritisch wird es dann natürlich bei Brandschäden (z.B. ein Brandloch im Bodenbelag), hier könnten die Forderungen gültig werden.


24.03.2012, 10:09 Uhr

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