Wenn die Störung durch den Party-Lärm ein unerträgliches Maß für Sie erreicht, dann können Sie die Polizei wegen Ruhestörung zur Hilfe hinzurufen. Langfristig ist dies jedoch wahrscheinlich keine Lösung. Darüber hinaus kann ihr Nachbar auf Unterlassung verklagt werden, wenn auch den anderen Eigentümern durch sein Benehmen ein Nachteil entsteht, der über das bei einem Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus geht.