Ruhestörung, was tun?

Unser Nachbar ist Eigentümer der Wohnung, die er selbst bewohnt. An sich ist es ein ganz netter junger Mann, doch er feiert des Öfteren Partys mit nicht unerheblicher Lautstärke. Meine Frau und ich haben uns bereits bei ihm deswegen beschwert und ihn um Rücksicht gebeten, weil wir uns in unserer Nachtruhe gestört fühlen. Passiert ist jedoch nichts. Auch bei der Hausverwaltung haben wir uns bereits beschwert, ohne Ergebnis. Was können wir jetzt tun, damit die Lautstärke ein angemessenes Maß behält?

1 Antwort

Wenn die Störung durch den Party-Lärm ein unerträgliches Maß für Sie erreicht, dann können Sie die Polizei wegen Ruhestörung zur Hilfe hinzurufen. Langfristig ist dies jedoch wahrscheinlich keine Lösung. Darüber hinaus kann ihr Nachbar auf Unterlassung verklagt werden, wenn auch den anderen Eigentümern durch sein Benehmen ein Nachteil entsteht, der über das bei einem Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus geht.


25.12.2011, 10:51 Uhr

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