Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der von einem Notar beurkundete Kaufvertrag sowohl bindend als auch verpflichtend ist. Das bedeutet, dass Sie so einfach nicht von dem Hauskauf zurücktreten können. Eine Ausnahme von dieser Regelung oder anders gesagt ein Schlupfloch gibt es jedoch: Sofern Sie im notariellen Vertrag ein Rücktrittsrecht von der Kaufsache vereinbart haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen und Fristen von dem Kauf zurücktreten. Allerdings ist dieses Rücktrittsrecht zumeist nicht Bestandteil des Kaufvertrages, da dies nicht im Interesse des Verkäufers liegt. Daher müssen Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer ausdrücklich darüber verhandeln und dies in den Kaufvertrag aufnehmen und notariell beglaubigen lassen.