Rücktrittsrecht bei Kaufvertrag

Anfangs war ich noch ganz begeistert von dem Haus, was meine Frau und ich uns zum Kauf erwählt haben. Nun haben wir den Kaufvertrag vor einer Woche unterschrieben und eigentlich sollte ich der glücklichste Mensch der Welt sein. Dem ist leider nicht so, da das Haus, von dem ich schon immer geträumt habe nun zum Verkauf angeboten werden soll. Es liegt in dem Ort, in dem ich aufgewachsen bin. Schon als Kind habe ich von diesem Haus geträumt. Am liebsten würde ich den Kaufvertrag rückgängig machen. Würde das rechtlich gesehen denn gehen?

1 Antwort

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der von einem Notar beurkundete Kaufvertrag sowohl bindend als auch verpflichtend ist. Das bedeutet, dass Sie so einfach nicht von dem Hauskauf zurücktreten können. Eine Ausnahme von dieser Regelung oder anders gesagt ein Schlupfloch gibt es jedoch: Sofern Sie im notariellen Vertrag ein Rücktrittsrecht von der Kaufsache vereinbart haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen und Fristen von dem Kauf zurücktreten. Allerdings ist dieses Rücktrittsrecht zumeist nicht Bestandteil des Kaufvertrages, da dies nicht im Interesse des Verkäufers liegt. Daher müssen Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer ausdrücklich darüber verhandeln und dies in den Kaufvertrag aufnehmen und notariell beglaubigen lassen.


30.03.2011, 15:59 Uhr

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