Hallo! Reden Sie schnellstmöglich mit dem Notar und dem Verkäufer, vielleicht gab es noch einen Interessenten, der die Immobilie kaufen wollte. Haben Sie in dem Kaufvertrag kein Rücktrittsrecht oder Ähnlicher vereinbart, bleiben Sie an den Vertrag gebunden. So sind Sie auch verpflichtet, den Kaufpreis pünktlich zu zahlen. Geschieht dies nicht, müssen Sie den Zinsausfall übernehmen, der dadurch entsteht. Zudem tragen Sie die Kosten für den Notar sowie für die Grunderwerbssteuer.