Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie keinen mietrechtlichen Anspruch auf Rollläden oder Jalousien haben, die vom Vermieter gezahlt werden. Selbst wenn Sie in eine Parterrewohnung ziehen haben Sie darauf leider keinen Anspruch. So laut eines Urteils vom 24. Mai 1991 vom Amtsgericht Tiergarten. Einzige Ausnahme besteht, wenn Sie als Mieter schon vor möglichen Modernisierungsarbeiten in der Wohnung gelebt haben. Wenn vor den Arbeiten Rollläden oder Jalousien befestigt waren, dann müssen diese auch hinterher wieder angebracht werden, so das Landesgericht Berlin in einem Urteil vom 19. Juni 1997.