Neue Wohnung streichen aber nicht mal eingezogen?

Hallo! Ich wollte bald mit meiner Partnerin nach München ziehen. Dort haben wir schon eine gemeinsame Wohnung gemietet. Bisher haben wir die Wohnung noch nicht bezogen und meine beruflichen Umstände haben sich so verändert, sodass wir nun doch nicht mehr zusammen ziehen können. Folglich habe ich die Wohnung nun gekündigt und werde fristgemäß die nächsten 3 Monate Miete zahlen. Nun verlangt der Vermieter allerdings noch, dass wir die Wohnung streichen. Kann der Vermieter dann von mir verlangen die Wohnung zu streichen, obwohl ich bisher nicht mal eingezogen bin?

1 Antwort

Laut Bundesgerichtshof können Mieter nicht dazu verpflichtet werden, eine Renovierung beim Auszug durchzuführen. Sollte in Ihrem Mietvertrag eine solche Klausel festgehalten sein, so ist diese unwirksam. In Ihrem Fall befindet sich die Wohnung sowieso im selben Zustand, wie bei der Wohnungsübergabe, da Sie schließlich nie eingezogen sind. Das heißt, die Wohnung benötigt weder einen neuen Anstrich, noch müssen Sie andere Schönheitsreparaturen durchführen. Schließlich haben Sie nie Gebrauchsspuren in der Wohnung hinterlassen.


23.01.2011, 14:08 Uhr

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