Guten Tag, Ihren Schilderungen nach zu Urteilen, nehme ich an, dass der Garten nicht zu den umlagefähigen Kosten dazu gehört, sondern von den zu zahlenden Nebenkosten von Ihrem Vermieter rausgerechnet werden muss. Im Grundbucheintrag, der am Grundbuchamt einsehbar ist oder direkt beim Vermieter liegen müsste, ist festgehalten, ob der Garten speziell zur Erdgeschosswohnung gehört oder allen Mietern im Haus zur Verfügung steht. Am besten melden Sie sich bei Ihrem Vermieter und klären Sie das Problem mit Ihm bevor Sie einen Anwalt einschalten oder sonstige Maßnahmen ergreifen.