Nach 22 Uhr Duschen verboten?

Dass ab 22 Uhr eine gewisse Nachtruhe in Mietshäusern eingehalten werden sollte ist mir bekannt und verständlich. Partys, Musik usw. auf Zimmerlautstärke…leuchtet mir ein. Doch in meinem potenziellen neuen Mietvertrag habe ich jetzt die Bestimmung gefunden, dass nach 22 Uhr auch nicht mehr geduscht werden sollte oder abgewaschen. Kann der Vermieter einem echt vorschreiben, wann ich zu duschen habe und wann nicht???

1 Antwort

Die Antwort ist ganz klar: NEIN, Ihr Vermieter hat nicht das Recht, Ihnen den üblichen Gebrauch Ihrer Wohnung einzuschränken. Dazu gehört eben auch das Duschen. Dieses darf vom Vermieter in nicht eingeschränkt werden. Der Vermieter hat dagegen sogar zu gewährleisten, dass das Haus ausreichend isoliert ist, sodass dem Nachbarn durch nächtliches Duschen keine Geräuschbelästigung entsteht.


17.04.2012, 14:23 Uhr

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