Die Antwort ist ganz klar: NEIN, Ihr Vermieter hat nicht das Recht, Ihnen den üblichen Gebrauch Ihrer Wohnung einzuschränken. Dazu gehört eben auch das Duschen. Dieses darf vom Vermieter in nicht eingeschränkt werden. Der Vermieter hat dagegen sogar zu gewährleisten, dass das Haus ausreichend isoliert ist, sodass dem Nachbarn durch nächtliches Duschen keine Geräuschbelästigung entsteht.