Muss sich Wohnungsverwaltung an Übergabeprotokoll halten?

Ich bin vor drei Wochen aus meiner alten Wohnung ausgezogen und nun verlangt die Wohnungsverwaltung auf einmal noch mal 350 Euro von mir für angebliche Reparaturen?\nBei Wohnungsübergabe wurde ordnungsgemäß ein Protokoll gemacht und von beiden Seiten unterschrieben. Im Protokoll sind lediglich im Badezimmer einige kleine Schönheitsfehler an der Decke, die etwas streifig ist, festgehalten. Gut sehe ich ein, da war ich beim Weißen nicht mehr so ordentlich. Rest der Wohnung ist tiptop und wurde von der Dame auch gelobt. Nun auf einmal soll ich aber 350 Euro zahlen, weil angeblich die gesamte Wohnung noch mal gestrichen werden muss? Das hätte man bei dem schlechten Licht bei der Übergabe nicht gesehen?! Dabei hatte die Dame extra ne Taschenlampe mit! Was kann ich tun?\nIch bin vor drei Wochen aus meiner alten Wohnung ausgezogen und nun verlangt die Wohnungsverwaltung auf einmal noch mal 350 Euro von mir für angebliche Reparaturen?\nBei Wohnungsübergabe wurde ordnungsgemäß ein Protokoll gemacht und von beiden Seiten unterschrieben. Im Protokoll sind lediglich im Badezimmer einige kleine Schönheitsfehler an der Decke, die etwas streifig ist, festgehalten. Gut sehe ich ein, da war ich beim Weißen nicht mehr so ordentlich. Rest der Wohnung ist tiptop und wurde von der Dame auch gelobt. Nun auf einmal soll ich aber 350 Euro zahlen, weil angeblich die gesamte Wohnung noch mal gestrichen werden muss? Das hätte man bei dem schlechten Licht bei der Übergabe nicht gesehen?! Dabei hatte die Dame extra ne Taschenlampe mit! Was kann ich tun?\nIch bin vor drei Wochen aus meiner alten Wohnung ausgezogen und nun verlangt die Wohnungsverwaltung auf einmal noch mal 350 Euro von mir für angebliche Reparaturen?\nBei Wohnungsübergabe wurde ordnungsgemäß ein Protokoll gemacht und von beiden Seiten unterschrieben. Im Protokoll sind lediglich im Badezimmer einige kleine Schönheitsfehler an der Decke, die etwas streifig ist, festgehalten. Gut sehe ich ein, da war ich beim Weißen nicht mehr so ordentlich. Rest der Wohnung ist tiptop und wurde von der Dame auch gelobt. Nun auf einmal soll ich aber 350 Euro zahlen, weil angeblich die gesamte Wohnung noch mal gestrichen werden muss? Das hätte man bei dem schlechten Licht bei der Übergabe nicht gesehen?! Dabei hatte die Dame extra ne Taschenlampe mit! Was kann ich tun?\nIch bin vor drei Wochen aus meiner alten Wohnung ausgezogen und nun verlangt die Wohnungsverwaltung auf einmal noch mal 350 Euro von mir für angebliche Reparaturen?\nBei Wohnungsübergabe wurde ordnungsgemäß ein Protokoll gemacht und von beiden Seiten unterschrieben. Im Protokoll sind lediglich im Badezimmer einige kleine Schönheitsfehler an der Decke, die etwas streifig ist, festgehalten. Gut sehe ich ein, da war ich beim Weißen nicht mehr so ordentlich. Rest der Wohnung ist tiptop und wurde von der Dame auch gelobt. Nun auf einmal soll ich aber 350 Euro zahlen, weil angeblich die gesamte Wohnung noch mal gestrichen werden muss? Das hätte man bei dem schlechten Licht bei der Übergabe nicht gesehen?! Dabei hatte die Dame extra ne Taschenlampe mit! Was kann ich tun?\n

1 Antwort

Ich rate Ihnen dringend, sich auf den Zustand der Wohnung aus dem Übergabeprotokoll zu berufen. Dieses Protokoll dient schließlich dem Zweck, dass Mängel und Schäden bei der Übergabe gemeinsam festgehalten werden. Sofern Sie schon einen Betrag für die Mängel im Badezimmer gezahlt haben, sollten Sie die Zahlung des Geldes verweigern und eine Kopie des Protokolls dem Schreiben beifügen.\nSuchen Sie sich einen anwaltlichen Beistand oder Hilfe beim Mieterbund, sollte die Verwaltung sich nicht einsichtig zeigen. Viel Glück.\nIch rate Ihnen dringend, sich auf den Zustand der Wohnung aus dem Übergabeprotokoll zu berufen. Dieses Protokoll dient schließlich dem Zweck, dass Mängel und Schäden bei der Übergabe gemeinsam festgehalten werden. Sofern Sie schon einen Betrag für die Mängel im Badezimmer gezahlt haben, sollten Sie die Zahlung des Geldes verweigern und eine Kopie des Protokolls dem Schreiben beifügen.\nSuchen Sie sich einen anwaltlichen Beistand oder Hilfe beim Mieterbund, sollte die Verwaltung sich nicht einsichtig zeigen. Viel Glück.\n


09.08.2011, 13:00 Uhr

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