Das Entfernen oder der Umbau einer vorhandenen, mit vermieteten Einbauküche stellt eine Veränderung der Mietsache dar, die der Zustimmung des Vermieters bedarf. Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Entnahme der Küche zu akzeptieren. Er kann sozusagen entscheiden, ob Sie die Küche ersetzen dürfen. Ich empfehle Ihnen diese Angelegenheit direkt mit dem Vermieter abzusprechen. Sollten Sie dies nicht tun und ohne Einwilligung die vorhandene Küche aus- bzw. umbauen, müssen Sie Schadensersatz zahlen, wenn der Vermieter Ihre Veränderung nicht bewilligt.