Eine sogenannte „teilweise Untervermietung“ an z.B. den Lebenspartner benötigt zwar die Zustimmung des Vermieters, bis auf wenige Ausnahmefälle muss er diese allerdings auch erteilen. Gegen eine solche Untervermietung spricht z.B., wenn die Wohnung für mehrere Personen zu klein ist oder der neue Mieter dem Vermieter „nicht zumutbar“ ist – was in Ihrem Fall sicherlich nicht so ist.