Leider muss ich Ihnen sagen, dass Rauchen sozusagen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört. Selbst der Vermieter kann von seinen Mietern nicht verlangen, das Rauchen einzustellen bzw. es einzugrenzen. Es tut mir leid, aber in diesem Fall besteht kein Recht auf eine Mietminderung.