Vorsicht vor vorschnellen Mietminderungen! Eine einfach einbehaltene Miete kann unter Umständen zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. Um die Details Ihres Falles zu klären, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Mieterverein, der Sie über das weitere Vorgehen berät. Grundsätzlich werden Mietminderungen auf Basis der Bruttomiete vorgenommen, also der Warmmiete (Nettokaltmiete zuzüglich der Nebenkosten). Dies hat erst kürzlich der Bundesgerichtshof in einem Urteil klargestellt (BGH VIII ZR 223/10).