Guten Tag! Wenn Ihr Vermieter nicht auf die Fristsetzung zur Mangelbeseitigung reagiert, dann dürfen Sie Ihre Miete mindern, bis der Schaden behoben ist. Laut Angaben des Berliner Mietervereins brauchen Sie dafür keine extra Erlaubnis, sonder können die Mietminderung selbstständig vornehmen. Sie sollten allerdings das richtige Maß einhalten. So richtet sich die Höhe der Mietminderung nur nach der Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung. Die Mietminderung kann sich hier zwischen einem Prozent und hundert Prozent belaufen. Allerdings können Sie die Miete nur um hundert Prozent mindern, wenn diese unbewohnbar ist. Leider kann ich Ihnen nicht mitteilen, um wie viel Prozent Sie Ihre Miete bei Heizungsausfall und kaputten Rollläden mindern können, da es keine verbindlichen Minderungssätze für bestimmte Wohnungsmängel gibt. Weitere Informationen können Sie allerdings über die örtlichen Mietervereine und den Deutschen Mieterbund erhalten.