Sie können die Mietkaution frei verhandeln. Grundsätzlich darf Sie aber das Dreifache des auf einen Monat entfallenden Mietzinses nicht übersteigen(§ 551 BGB).Wenn in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Betriebskosten gesondert gezahlt werden müssen, so ist die der Betrag der dreifachen Nettokaltmiete (Nettomiete ist die Miete ohne Kosten für kalte und warme Betriebskosten).