Wenn der Vermieter die Wohnung modernisiert, um die Wohnqualität zu verbessern indem er beispielsweise Energie sparende Baumaßnahmen durchführt, dann darf er elf Prozent dieser Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen und kann die Verbesserung der Wohnqualität somit den Mieter mitbezahlen lassen. Handelt es sich jedoch nur um Renovierungsmaßnahmen, die die Wohnung in ihren ursprünglichen Zustand versetzen sollen, also beispielsweise der Ersatz undichter Fenster, dann muss der Vermieter dies selbst bezahlen und hat keinen Anspruch auf die Erhöhung der Miete.