Mietaufhebungsvertrag

Was genau gehört eigentlich in einen Mietaufhebungsvertrag?

1 Antwort

Ein Mietaufhebungsvertrag beendet das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, vor Ablauf des Mietvertrages und klärt die Bedingungen unter welchen eben diese eintritt. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Parteien damit einverstanden sind. Um eine solche Aufhebung vornehmen zu können, müssen verschiedene Punkte in einem Vertrag beleuchtet werden. Zuerst einmal muss der Ablauf der Mietdauer konkret benannt werden. Also wann genau endet der Mietvertrag? Als nächstes geht es um Betriebsnebenkosten und Miete: Aus dem Mietaufhebungsvertrag muss hervorgehen, ob bis zur Beendigung des Mietvertrages die bisherige Miete plus Betriebsnebenkosten zu bezahlen sind. Des Weiteren sollte man auch festlegen, in welchem Ausmaß Reparaturen und Renovierungen durchzuführen sind-beziehungsweise, wie die Wohnung übergeben werden soll. Sinnvoll ist es auch zu regeln, bis wann die Kaution (nach vertragsgerechter Übergabe der Wohnung) vom Vermieter zurückzuzahlen ist. Sollten jedoch die oben genannten Punkte zwischen Mieter und Vermieter längst geklärt sein, lässt sich auch einfach nur festlegen, dass keine gegenseitigen Ansprüche mehr aus dem Mietverhältnis hervorgehen.


11.04.2011, 13:19 Uhr

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