Mängel nach Bezug der Wohnung erst ersichtlich

Vor Kurzem habe ich meine neue Wohnung bezogen. Bei Vertragsabschluss waren keine Mängel ersichtlich, aber nun habe ich im Nachhinein einige kleinere Schäden (Riss an Spülenschranktür, kleineres Loch in PVC Boden in Küche, abgeschabte Fußleisten, kleinere Löcher im Dielenboden) entdeckt. Was soll ich jetzt tun? Ich mache mir Sorgen, dass der Vermieter mir die Schuld gibt und ich die Schäden komplett bezahlen muss, obwohl ich dafür gar nicht verantwortlich bin.

1 Antwort

Stellt sich nach dem Einzug heraus, dass die Wohnung verschiedene Mängel hat, müssen Sie diese dem Vermieter sofort melden, am besten schriftlich. Der Vermieter muss sich dann um die Beseitigung kümmern. Beruft er sich auf Ihr Verschulden, muss er das beweisen - nur wenn er das kann, darf er Schadensersatz fordern.


11.04.2011, 12:07 Uhr

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