Stellt sich nach dem Einzug heraus, dass die Wohnung verschiedene Mängel hat, müssen Sie diese dem Vermieter sofort melden, am besten schriftlich. Der Vermieter muss sich dann um die Beseitigung kümmern. Beruft er sich auf Ihr Verschulden, muss er das beweisen - nur wenn er das kann, darf er Schadensersatz fordern.