Normalerweise sind Mieter dazu verpflichtet, Ihnen eventuelle Schäden in Ihrer Wohnung mitzuteilen. Leider wird dieses oft von den Mietern übergangen, da diese nicht wissen, dass Sie Mängel dem Vermieter melden müssen. So wäre es am Besten, wenn Sie im Flur Ihres Eigenheims einfach noch einmal darauf hinweisen könnten, Mängel zu melden. Oder versuchen Sie mit einem Rundschreiben immer wieder die Bewohner des Hauses auf die Meldung eventueller Mängel aufmerksam zu machen. Wenn Sie jedoch das Gefühl haben, dass ihr Mieter Ihnen etwas verschweigen könnte, dann dürfen Sie die Wohnung Ihres Mieters betreten, um zu kontrollieren, ob alles in einem guten Zustand ist. Dieser Kontrollgang sollte aber nach der Meinung einiger Gerichte nur alle zwei Jahre durchgeführt werden. Sie dürfen auch nicht ohne Vorankündigung kommen, sondern müssen Ihre Mieter von Ihrem Besuch frühzeitig in Kenntnis setzen. Und auch wenn der Mieter von alleine zu Ihnen kommt, müssen Sie erst einen Termin mit Ihm vereinbaren, um sich von dem gemeldeten Mangel überzeugen zu können. Wenn Ihnen ein Vermieter einmal den Zutritt zur Wohnung verweigern sollte, dann können Sie mit Hilfe einer gerichtlichen Duldungsklage den Zugang zur Wohnung durchsetzen.