Nein, das ist nicht zulässig. Auch in einer nicht modernisierten Altbauwohnung, haben Sie einen Anspruch auf eine ausreichende elektronische Versorgung, d.h. es muss sichergestellt sein, dass mehrere Haushaltsgeräte zur gleichen Zeit in Betrieb genommen werden können. Laut BGH, AZ: VIII ZR 343/08 sind auch etwaige Einschränkungen dieser Vorgabe im Mietvertrag unzulässig. Informieren Sie sich am besten beim zuständigen Mieterbund über die weitere Vorgehensweise.