Bei Herbstlaub gilt, dass die Gehwege frei sein müssen. Letztlich landet diese Pflicht beim Hauseigentümer. Jedoch muss der Mieter selbst dafür sorgen, dass der Weg ordentlich gekehrt ist und keine Rutschgefahr besteht. Doch selbst wenn dies im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde, muss der Hausbesitzer kontrollieren, ob die Reinigung ordnungsgemäß und regelmäßig erfolgt. Falls es doch rutschig wird und es zu einem Unfall kommen sollte, so kommt bei Mietern die Privathaftpflicht dafür auf. Hausbesitzer brauchen für diesen Versicherungsschutz eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.