Zunächst würde ich dir raten, den Vermieter bzw. die Hausverwaltung auf schriftlichem Wege zu benachrichtigen und um die Behebung des Lärmproblems zu bitten und zwar mit einer eindeutigen, aber zumutbaren Fristsetzung. Sollte er diesem Schreiben nicht nachkommen, kann schriftlich eine Mietminderung angedroht und durchgeführt werden. Es gibt keine eindeutigen Richtlinien bzw. Gesetze, welche den Prozentsatz von einer Mietminderung genau regeln, da es immer auf die Umstände des einzelnen Falles ankommt. Bei einem Rechtsanwalt oder beim Mieterbund kann man sich dazu beraten lassen wie hoch die Mietminderung ausfallen darf. Alle Maßnahmen, egal ob Mietminderung oder Kündigung sollten immer schriftlich erfolgen, damit es später auch vor Gericht im Zweifelsfall Beweise gibt.