Kündigungsfrist

Ich würde gern wissen wann ich eine Kündigung machen muss, wenn ich keinen schriftlichen Vertrag habe? Gibt es dafür eine gesetzliche Vorgabe, bin für jede Hilfe dankbar.

1 Antwort

Laut §550 BGB sind schriftliche Mietverträge mündlichen gleichgestellt und es gilt sofern nicht ein befristetes Mietverhältnis vorliegt die normale gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Tun sie sich selbst aber einen Gefallen und kündigen Sie schriftlich.


11.05.2011, 12:42 Uhr

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