Klage wegen Herunterlassen der Rollläden?

Mein Nachbar hat angedroht zu klagen, weil ich ihn angeblich in seiner Nachtruhe störe durch das Herunterlassen der Rollläden! Ja, ich arbeite nun einmal in der Spätschicht und komme erst gegen 23 Uhr nach Hause, weswegen ich die Fensterläden erst dann runterlassen kann. Ich finde er macht da aus einer Mücke einen Elefanten. Trotzdem würde ich gerne wissen, ob er da irgendeine rechtliche Chance hat, dass so eine Klage durchkommen könnte.

1 Antwort

Eine allgemeine, bundesweite Regelung gibt es hierzu nicht, allerdings hat erst kürzlich das AG Düsseldorf hierzu ein Urteil gefällt. Darin beschließt das Gericht, dass das Herunterlassen der Rollläden abends zwischen 22.30 und 23.30 Uhr ohne „Wenn und Aber“ erlaubt ist. (Az. 55 C 7723/10) Das Gericht stufte den durch das Betätigen der Rollläden entstandenen Lärm nicht als ruhestörend ein, da dieser Vorgang in der Regel nur wenige Sekunden in Anspruch nimmt. Anders ist die Sachlage natürlich, wenn Mieter die Rollläden mutwillig mit großem Lärm herauf und herunterziehen. Ist dies nicht der Fall, wird der Vorgang als normaler Gebrauch der Wohnung deklariert.


23.05.2012, 11:52 Uhr

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