Kinder dürfen im Rahmen ihrer allgemeinen Rechte in der Wohnung spielen und müssen nur darauf achten, dass die Nachbarn nicht zu stark gestört werden. Allerdings müssen die Kinder bzw. Sie als ein Elternteil die allgemeinen Ruhezeiten (13.00 bis 15.00 Uhr und 22.00 bis 7.00 Uhr) einhalten. Während dieser Zeit dürfen sie beim Spielen keinen Lärm verursachen, der aus den vier Wänden nach außen dringt. Während der übrigen Zeit dürfen Kinder aber im normalen Rahmen durchaus hörbar sein.