Die Kaution soll den Vermieter davor schützen, am Ende des Mietverhältnisses auf eventuellen Forderungen sitzen zu bleiben. Die Kaution darf übrigens nicht höher als drei Nettomonatsmieten (Nebenkosten sind ausgeschlossen) sein. Außerdem ist der Vermieter laut Gesetz dazu verpflichtet, die Kaution zinsgünstig, z.B. auf einem Sparbuch, anzulegen. Diese Zinseinnahmen stehen dem Mieter zu.\nDie Provision ist eine Gebühr an den Makler, als Entgelt für die Vermittlung. Bei Wohnungsvermittlungen darf sie per Gesetz nicht mehr als zwei Nettokaltmieten betragen, jedoch zuzüglich Mehrwertsteuer. Courtage ist dabei nur ein synonym gebrauchter Begriff für eben diese Gebühr. Übrigens darf keine Provision/Courtage verlangt werden, wenn der Makler selbst der Wohnungseigentümer ist oder wirtschaftlich eng mit der Hausverwaltung verbunden ist.