Sicherlich stellen Katzen keine große Gefahr dar und grundsätzlich werden Katzen von den meisten Gerichten so bewertet, dass für sie keine gesonderte Genehmigung durch den Vermieter erforderlich ist. Denn durch die Katzen kann allerhöchstens eine geringfügige Belästigung der Nachbarn entstehen und somit gehören die Katzen mit zu Ihrer freien Lebensgestaltung als Mieter. Der Vermieter kann allerdings die Haltung von Tieren und Kleintieren in der Wohnung grundsätzlich untersagen. Gerade im Innerstädtischen Bereich ist dies oft Gang und Gebe.