Ist eine Mieterhöhung nach Modernisierung meiner Wohnung rechtens?

Hallo, ich habe seit kurzem ein kleines Problem. Ich bin vor zwei Jahren in eine 2 Zimmer Wohnung gezogen, die renovierungsbedürftig war. Über die zwei Zimmer und die Küche haben wir uns so geeinigt, dass ich Streiche und neuen Fußbodenbelag kaufe etc. und er mir dafür die ersten drei Kaltmieten erlässt. Das Badezimmer war davon aber ausgeschlossen, dass wollte der Vermieter selber regeln. Nach langem Warten kam nun die Mitteilung, dass die Modernisierung ab Februar losgeht und er dann auch eine Mieterhöhung verlangt. Ich frage mich nur warum Modernisierung und Mieterhöhung? Davon wurde mir vorher nichts gesagt, zumal das Bad zu in einem Zustand ist der vertretbar ist..klar müsste mal gestrichen werden..oder mal ne neue Fliese, aber ansonsten..ist das denn rechtens mit der Mieterhöhung?

1 Antwort

Prinzipiell ist es so, dass der Vermieter die Möglichkeit hat die Jahresmiete um höchstens 11% zu erhöhen, wenn Modernisierungskosten angefallen sind (§ 559 Abs. 1 BGB). Der Vermieter muss 3 Monate bevor die Arbeiten anfallen lediglich die Modernisierung mit Art, Umfang, Dauer, sowie die zu erwartende Mieterhöhung ankündigen und Ihnen in Textform zukommen lassen. Somit hat der Vermieter die rechtliche Form eingehalten. Die einzige Frage, die dabei noch zu klären wäre ist, ob es sich wirklich um Modernisierungskosten handelt oder nur um die regulären Instandhaltungskosten. Die Instandhaltungskosten trägt der Mieter nämlich bisweilen alleine.


14.10.2011, 09:11 Uhr

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