Prinzipiell ist es so, dass der Vermieter die Möglichkeit hat die Jahresmiete um höchstens 11% zu erhöhen, wenn Modernisierungskosten angefallen sind (§ 559 Abs. 1 BGB). Der Vermieter muss 3 Monate bevor die Arbeiten anfallen lediglich die Modernisierung mit Art, Umfang, Dauer, sowie die zu erwartende Mieterhöhung ankündigen und Ihnen in Textform zukommen lassen. Somit hat der Vermieter die rechtliche Form eingehalten. Die einzige Frage, die dabei noch zu klären wäre ist, ob es sich wirklich um Modernisierungskosten handelt oder nur um die regulären Instandhaltungskosten. Die Instandhaltungskosten trägt der Mieter nämlich bisweilen alleine.