Wenn der Vermieter eine Sat-Anlage installiert hat, ist diese Änderung ausschließlich seine Sache. Er kann allerdings mit Ihnen eine neue Betriebskostenabrechnung vereinbaren, dann müssten Sie die Wartungskosten mittragen.
Wir wohnen in einem drei Familienhaus und haben keinen Fernseher wegen der Kinder. Unser Vermieter hat eine Sat-Anlage installiert und möchte die Kosten dafür auf alle Mieter umlegen, ist das so rechtens?
Wenn der Vermieter eine Sat-Anlage installiert hat, ist diese Änderung ausschließlich seine Sache. Er kann allerdings mit Ihnen eine neue Betriebskostenabrechnung vereinbaren, dann müssten Sie die Wartungskosten mittragen.
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