Eine Inklusivmiete ist auch als Bruttomiete bekannt und beinhaltet in der Regel bereits alle umlagefähigen Betriebskosten. Wenn eine Inklusivmiete vereinbart wurde, wird nicht mehr zwischen Kalt-und Warmmiete unterschieden. Der Mietbetrag bleibt in jedem Monat gleich. Spricht man allerdings von einer so genannten Teilinklusivmiete, werden nur bestimmte Punkte der Betriebskosten pauschal berechnet. Während die übrigen Betriebskosten eine gesonderte, meist verbrauchsabhängige Berechnung erfahren. Probleme verursachen diese beiden Arten der Miete nur dann, wenn der Vermieter den Mietpreis erhöhen möchte. In diesem Fall müssen sämtliche Betriebskosten, die als Pauschalpreis in der Miete enthalten sind, herausgerechnet werden. Das Ergebnis ist die Nettokaltmiete, die innerhalb des ortsüblichen Mietspiegels liegen muss. Liegt die Nettokaltmiete nach der Erhöhung außerhalb dieses Mietspiels, so ist die Erhöhung unzulässig.