Hallo! Wenn Sie die Eingangstür in ihrem Miethaus austauschen wollen, dann sind Sie dazu grundsätzlich berechtigt, sofern Sie die vorhandene Türe nach Auszug wieder montieren. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass der Mieter während der Mietzeit frei in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs ist (Az: VIII ZR 166/08). Ausnahmen davon sind nur gegeben, wenn ein besonderes Interesse des Vermieters vorliegt, was dem widersprechen könnte. Fragen Sie Ihren Vermieter doch einfach, ob er gegen den Tausch mit der Bedingung, dass Sie die „alte“ Tür bei Auszug wieder montieren, etwas einzuwenden hat.