Die Richter des Oberlandesgerichts Köln verfügten: Ein Hunde ist so zu halten, dass Gebell, Winseln oder Jaulen während der Zeit von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis sechs Uhr nicht zu hören sind. Außerdem darf der Hund ununterbrochen höchstens zehn Minuten bellen und insgesamt maximal 30 Minuten am Tag (Az. 12 U 40/93). Wie der Hundehalter das umsetzt, bleibt ihm überlassen.