Natürlich ist es jedem selbst überlassen wie warm oder kalt er es in seiner Wohnung mag. Der Vermieter kann ihm also nicht vorschreiben, wie viel er zu heizen hat. Jedoch ist der Mieter verpflichtet darauf zu achten, dass durch Minustemperaturen keine Schäden in der Wohnung entstehen, also zum Beispiel keine Wasserleitungen einfrieren. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Heizen und Lüften verhindert außerdem Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden.