Heizpflicht in der Mietwohnung

Ich weiß, dass es Pflicht jedes Mieters ist, in der Wohnung regelmäßig zu lüften, gibt es jedoch auch so etwas wie eine Heizpflicht?

1 Antwort

Natürlich ist es jedem selbst überlassen wie warm oder kalt er es in seiner Wohnung mag. Der Vermieter kann ihm also nicht vorschreiben, wie viel er zu heizen hat. Jedoch ist der Mieter verpflichtet darauf zu achten, dass durch Minustemperaturen keine Schäden in der Wohnung entstehen, also zum Beispiel keine Wasserleitungen einfrieren. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Heizen und Lüften verhindert außerdem Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden.


28.06.2012, 11:22 Uhr

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