Bei einer Belästigung durch Mitarbeiter der GEZ können Sie ein Hausverbot aussprechen (auch als Mieterin, da das Hausrecht mit der Vermietung vom Vermieter auf Sie übergeht). Dies urteilte ein 2010 das Bremer Amtsgericht (Az. 42 C 43/10). Der Gebühreneinzugszentrale stehen laut Gerichtsurteil gegenüber Bürgern keinerlei “hoheitliche Zwangsrechte” zu, sondern lediglich Auskunftsansprüche. Dies schließt eine Duldungspflicht für Besuche von GEZ.-Mitarbeitern aus, was bedeutet, dass Sie ein Hausverbot gegen diese aussprechen können.