Hausfriedensbruch

Mein einer Mieter ist unwahrscheinlich laut und das sogar in der Nacht, wenn die anderen Mitbewohner des Hauses versuchen Ruhe und ein paar Stunden Schlaf zu finden. Die anderen Mieter beschweren sich schon bei mir über diesen Lärm. Meine Frage an Sie lautet jetzt: Kann ich dem Mieter einfach fristlos kündigen?

1 Antwort

Nach dem neuen § 569 Abs. 2 BGB ist es erforderlich, dass Sie dem Zukündigenden verständlich machen (unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen), dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Jedoch müssen Sie beachten, dass Sie in dem Kündigungsschreiben an Ihren Mieter wichtige Kündigungsgründe angeben müssen, § 569 Abs. 4 BGB.


05.02.2012, 12:35 Uhr

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