Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist ein „Muss“ für Vermieter von Ein- und Mehrfamilienhäusern oder Wohnungen, ebenso wie Besitzer eines unbebauten Grundstücks. Der Eigentümer eines Gebäudes haftet, wenn jemand vor dem Grundstück, im Treppenhaus oder im Garten zu Schaden kommt. Die Versicherung deckt die Schäden ab, die beispielsweise entstehen, wenn lose Dachziegel ein parkendes Fahrzeug beschädigen, herabfallende Eiszapfen Passanten verletzen oder Besucher im zugestellten Treppenhaus stürzen.\nIn Ihrem Fall aber, als Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines Einfamilienhauses wird das Risiko von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie brauchen also nicht zusätzlich eine weitere Haftpflichtversicherung zu der bestehenden privaten abzuschließen