Guten Tag. Die Beseitigung der „Verzierungen“ zählt zu den Instandhaltungskosten und wird vom Vermieter getragen. Die anfallenden Kosten dürfen nicht auf die Mieter in Form von Hausreinigungskosten umgelegt werden. (KG Berlin 22 U 86/02)
Guten Tag, ich habe eine Frage. An unserem Haus (wir sind Mieter) wurden vor kurzer Zeit ganz viele Graffitis drangesprüht und wir fragen uns, wer die nun wegmacht. Es sieht wirklich nicht schön aus und wir sind uns einig, dass die überstrichen werden müssten. Wer zahlt denn dafür? Der Vermieter? Danke für Ihre Hilfe und viele Grüße.
Guten Tag. Die Beseitigung der „Verzierungen“ zählt zu den Instandhaltungskosten und wird vom Vermieter getragen. Die anfallenden Kosten dürfen nicht auf die Mieter in Form von Hausreinigungskosten umgelegt werden. (KG Berlin 22 U 86/02)
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